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   LAG Hessen, 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13   

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https://dejure.org/2013,25873
LAG Hessen, 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 (https://dejure.org/2013,25873)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 (https://dejure.org/2013,25873)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 19 SaGa 461/13 (https://dejure.org/2013,25873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsanspruch und einstweilige Verfügung; Kein Verweis auf Schadenersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 1
    Urlaubsanspruch und einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13
    In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115; LAG Rheinland-Pfalz vom 05. April 2007 - 9 SaGa 8/07 - dok. in JURIS; LAG Hamm vom 09. Juni 2004 - 18 Sa 981/04 - dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07

    Einstweilige Verfügung - Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13
    In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115; LAG Rheinland-Pfalz vom 05. April 2007 - 9 SaGa 8/07 - dok. in JURIS; LAG Hamm vom 09. Juni 2004 - 18 Sa 981/04 - dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32).
  • LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04

    Einstweilige Verfügung, Urlaubsgewährung, Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13
    In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115; LAG Rheinland-Pfalz vom 05. April 2007 - 9 SaGa 8/07 - dok. in JURIS; LAG Hamm vom 09. Juni 2004 - 18 Sa 981/04 - dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32).
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Das Arbeitsgericht ist mit überzeugender Begründung davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich seinen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG aus Gründen der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit gemäß den§§ 935, 940 ZPO, 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann (vgl. etwa: BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - LAG Hessen, Urteil vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 - LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - Schwab/Weth/Walker, 4. Auflage,§ 62 ArbGG Rdn. 135 ff. jeweils m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2016 - 6 Ta 1089/16

    Einstweilige Verfügung - zeitliche Lage des Urlaubs

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund) die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren ( vgl. BAG vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115 ; LAG Rheinland-Pfalz vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 ; LAG Hamm vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - juris; Hess. LAG vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 - juris Rn. 6 mwN; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32 ).

    Inzwischen entspricht es ständiger und gefestigter Rechtsprechung der Instanzengerichte, dass bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem ausdrücklichen Antrag auf Urlaubsgewährung entsprochen wird ( vgl. aus neuerer Zeit LAG Köln 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15; Hess. LAG 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 ).

  • ArbG Hamburg, 09.12.2020 - 16 Ga 11/20

    Urlaubsgewährung während der zwangsvollstreckungsrechtlichen Weiterbeschäftigung

    In der Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegenüber dem Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. BAG vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97, NZA 1998, 708, 709; LAG Thüringen vom 28.04.2016 - 6 SaGa 5/16, BeckRS 2016, 73150; LAG Hessen vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13, BeckRS 2013, 72571; Gallner, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Auflage 2021, § 7 BUrlG Rn. 33; Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage 2018, § 62 Rn. 135; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 4. Auflage 2019, S. 288 Rn. 277a).
  • LAG Thüringen, 28.04.2016 - 6 SaGa 5/16

    Einstweilige Verfügung - Urlaub - Verfügungsgrund - effektiver Rechtsschutz

    Das gilt unabhängig davon, ob man den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Bewilligung von Urlaub für einen bestimmten Zeitraum (LAG Düsseldorf, 20.4.2004, 8 Sa 135/04; LAG Rheinland-Pfalz 22.1.2015, 3 SaGa 6/14; LAG Hessen 7.5.2013, 19 SaGa 461/13; LAG Hamm 9.6.2004,18 Sa 981/04; HK-ArbR/Holthaus § 7 BUrlG Rn. 76; Arnold/Arnold § 7 Rn. 101; NK-GA/Krönig/Holthaus § 62 ArbGG Rn. 88), oder lediglich zur Gestattung des Fernbleibens von der Arbeit (NK-GA/Düwell § 7 BUrlG Rn. 166; Corts, NZA 1998, 357) für zulässig hält.
  • LAG Düsseldorf, 25.09.2017 - 10 SaGa 14/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Urlaubsgewährung in einem bestimmten Zeitraum

    Es kann offen bleiben, ob im Lichte von § 894 ZPO durch einstweiligen Rechtsschutz überhaupt Urlaub für einen bestimmten Zeitraum bewilligt (so LAG Rheinland-Pfalz 22.01.2015 - 3 SaGa 6/14; LAG Hessen 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13) oder nur die Gestattung des Fernbleibens von der Arbeit verlangt werden kann (etwa Corts, NZA 1998 357; HWK/Schinz, 7. Aufl., § 7 Rdz. 62 f.).
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